Besteuerung in Bulgarien
Bulgarien bietet die niedrigsten Steuersätze in der gesamten Europäischen Union
Die meisten Mitgliedsländer der Europäischen Union wenden progressive Steuersätze auf Einkommens- und Körperschaftssteuern an. In einigen Ländern sind Sie verpflichtet, die Hälfte Ihres Einkommens als Steuer an den Staat abzuführen. Ein negatives Beispiel für einen extrem hohen Steuersatz auf das persönliche Einkommen ist Belgien, wo ein Jahreseinkommen von mehr als 37750 zu 50% besteuert wird. Andererseits zahlen Sie in Bulgarien nur einen Pauschalsteuersatz von 10%, egal ob Sie 1000 Euro im Jahr oder 1.000.000 Euro verdienen. Die Körperschaftssteuer in Belgien beträgt 33,99%, verglichen mit dem Pauschalsteuersatz von 10% in Bulgarien. Außerdem beträgt die Steuer auf Dividenden in Bulgarien nur 5 % im Vergleich zu den 25 % Standarddividendensteuer in Belgien, wenn keine Befreiung oder ermäßigte Sätze gelten.
Neben den niedrigsten Steuersätzen in Bulgarien profitieren Sie von der kostengünstigen Firmengründung in Bulgarien ab nur 299 EUR für eine Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (EOOD).
EU-Staatsangehörige können eine bulgarische Bescheinigung für einen langfristigen Aufenthalt beantragen und Bulgarische ID-Karte für EU-Bürger.
Das macht Bulgarien zu einem sehr attraktiven Ziel für IT-Unternehmer und Fachleute, die von den niedrigsten Steuersätzen in Bulgarien innerhalb der gesamten Europäischen Union profitieren möchten.
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Allgemeiner Überblick über die Besteuerung in Bulgarien
Körperschaftssteuersatz – 10%
– Ausnahmen:
- Investmentgesellschaften mit besonderer Zweckbestimmung – 0%
- Organismen für gemeinsame Anlagen, die in Bulgarien zum öffentlichen Angebot zugelassen sind, und zugelassene Investmentgesellschaften des geschlossenen Typs – 0%
Steuersatz für Kapitalerträge – 10%
– Ausnahmen:
- Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien über den bulgarischen Aktienmarkt oder einen geregelten Markt in einem EU/EWR-Mitgliedstaat – 0%
Verhältnis Schulden:Eigenkapital – 3:1
Steuerlicher Verlustvortrag – 5 Jahre
Quellensteuer
Ausschüttungen – 5%
– Freistellung:
- Dividenden, die an juristische Personen gezahlt werden, die in einem EU/EWR-Mitgliedstaat steuerlich ansässig sind – 0%
Zinsen und Lizenzgebühren – 10%
– Ausnahmeregelung:
- Ab 1.1.2011 Zinsen und Lizenzgebühren an verbundene Unternehmen*, die in einem EU-Mitgliedstaat steuerlich ansässig sind – 5%
- An assoziierte Parteien gezahlte Zinsen und Lizenzgebühren vor dem 31. Dezember 2010 – 10%
- An assoziierte Parteien gezahlte Zinsen und Lizenzgebühren nach dem 31. Dezember 2014 – 0%
MEHRWERTSTEUER
Allgemeiner Tarif – 20%
Ermäßigter Satz – 9% (für Hotelübernachtungen)
Erstattungszeitraum – 2 Monate unter bestimmten Bedingungen
Individuelle Besteuerung
Persönliche Einkommensteuer – 10% (Pauschalbesteuerung)
Obligatorische Sozialversicherungsbeiträge
Arbeitgeber: – 17,4%
Mitarbeiter: – 12.9%
Maximale monatliche Bemessungsgrundlage – BGN 2.600.
Andere Steuern in Bulgarien
Jährliche Grundsteuer – 0,01%- 0,45%
Übertragungssteuer – 0,1%- 3,0%
- Der Steuersatz wird von jeder Gemeinde je nach Lage der Immobilie festgelegt. Die Steuerbemessungsgrundlage kann der Marktpreis, der speziell ermittelte Steuerwert oder der Bruttobuchwert sein.
- Keine Steuer für landwirtschaftliche Flächen und Wälder.
Jede Person, die mehr als 183 Tage in einem Kalenderjahr in Bulgarien wohnt, wird als in Bulgarien steuerlich ansässig betrachtet. Steuerpflichtig ist das Einkommen, das in Bulgarien und weltweit erzielt wird. Nicht-Residenten werden nur auf den Teil des Einkommens besteuert, der aus bulgarischen Quellen stammt. Bestimmte lokale (kommunale) Steuern gelten für die Erbringung lokaler Dienstleistungen.
Bulgarische Nationale Steuerbehörde
Lesen Sie hier weitere rechtliche Hinweise:
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